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eingereicht am 29.10.2006
Motion Senkung des aktiven Stimmrechtsalter auf 16 Jahre
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Botschaft zur Änderung der Verfassung des Kantons Bern zur Einführung des aktiven Stimmrechtsalters 16 sowohl auf kantonaler als auch auf Gemeindeebene vorzulegen. Das passive Wahlrecht soll weiterhin ab 18 Jahren gelten.
Begründung: Jugendliche müssen mit 16 Jahren wichtige Entscheide fällen und tragen die Verantwortung für ihre Lebensgestaltung, für ihre Zukunft. Sie haben mit 16 Jahren die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und tragen juristisch in vielen Bereichen Rechte und Pflichten (z. B. müssen sie Steuern zahlen oder dürfen gewisse Verträge selbstständig abschliessen). Wenn es jedoch um die Mitbestimmung und Zukunftsgestaltung auf politischer Ebene geht, misst man den Jugendlichen ein tieferes Verantwortungsbewusstsein bei und hält sie von der Ausübung eines der zentralen Grundrechte fern.
Wer von staatlichen Regelungen betroffen und zur Diskussion und Entscheidung darüber fähig ist, soll mitreden und stimmen können. Jugendliche ab 16 Jahre haben diese Fähigkeit. Ihnen ist aufgrund ihrer intellektuellen und sozialen Entwicklungsstufe die Teilnahme am politischen Prozess zuzutrauen. Die frühe Anerkennung als vollwertiger Staatsbürger oder Staatsbürgerin lässt auf eine bessere Integration in Staat und Politik hoffen. Mit dem aktiven Stimmrechtsalter 16 würde die Lücke zwischen der Theorie in der Volksschule und der Praxis im politischen Alltag geschlossen. Die Stimmberechtigung schliesst besser an den schulischen Unterricht zur politischen Bildung an, welcher dadurch zusätzlich Antrieb und Berechtigung erhält. Dies wird sich wiederum positiv auf die politische Bildung der Schülerinnen und Schüler auswirken. Willy Brandt bemerkte einmal treffend: „Wollen wir die Jugend gewinnen, müssen wir mehr Demokratie wagen.“
In verschiedenen Kantonen wurde und wird zurzeit über eine Senkung des Stimmrechtsalters diskutiert, u.a. in Zürich, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt, Schaffhausen, Thurgau und Glarus. In den deutschen Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurde bereits 1996 und 1997 das aktive Stimmrecht auf kommunaler Ebene auf 16 Jahre gesenkt. Es ist an der Zeit, dass sich auch der Kanton Bern einmal mehr ernsthaft Gedanken darüber macht und das aktive Stimmrechtsalter 16 einführt. Das passive Stimmrecht, die Fähigkeit, in ein Amt oder in eine Funktion gewählt werden zu können, soll hingegen unverändert bei 18 Jahren bleiben.
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